Die verantwortliche Unternehmensleitung trägt grundsätzlich die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes.
Die verantwortliche Unternehmensleitung trägt grundsätzlich die Verantwortung für die Einhaltung des Datenschutzes.
Der Fokus liegt darauf, elektronisch gespeicherte, verarbeitete oder übermittelte personenbezogene Daten durch geeignete Maßnahmen vor unberechtigtem Zugriff, Verlust, unerlaubter Veränderung oder Missbrauch zu schützen.
Personenbezogene Daten sind Informationen, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person beziehen, wie zum Beispiel Name, Adresse, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse oder Telefonnummer. Der Schutz dieser Daten ist durch verschiedene Gesetze und Verordnungen geregelt, wie zum Beispiel die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in der Europäischen Union oder das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in Deutschland.
Datenschutz umfasst verschiedene Aspekte, wie die Datensicherheit, den Datenschutz bei der Nutzung von Websites und Online-Diensten, den Schutz von sensiblen Daten wie Gesundheitsdaten oder Bankdaten sowie den Umgang mit Cookies und anderen Tracking-Tools.
Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen entsprechende Maßnahmen ergreifen, um den Schutz dieser Daten zu gewährleisten. Dazu gehören unter anderem die Implementierung von technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit, die Durchführung von Datenschutzfolgeabschätzungen sowie die Benennung von Datenschutzbeauftragten.
Verstöße gegen den Datenschutz können schwerwiegende Konsequenzen haben, wie zum Beispiel hohe Bußgelder oder Reputationsschäden. Es ist daher wichtig, dass Organisationen sich an die geltenden Gesetze und Bestimmungen halten und den Schutz personenbezogener Daten ernst nehmen.
Wenn Sie eine Website haben, müssen Sie sicherstellen, dass die Nutzerdaten geschützt sind und die Datenschutzstandards eingehalten werden, um rechtliche Probleme und Bußgelder zu vermeiden.
Durch E-Datenschutz erhalten Unternehmen Kostentransparenz und können versteckte Kosten vermeiden, die durch Datenschutzprobleme entstehen können.
Wenn Ihr Unternehmen ein Bußgeld erhält, haben Sie ein Datenschutzproblem. E-Datenschutz kann dazu beitragen, solche Abmahnungen in Zukunft zu vermeiden und das Unternehmen vor rechtlichen und finanziellen Konsequenzen zu schützen.
Für den öffentlichen Dienst sind die Anforderungen an den Datenschutz besonders hoch, da hier oft personenbezogene Daten von hoher Sensibilität verarbeitet werden. E-Datenschutz ist daher für öffentliche Einrichtungen unverzichtbar, um den Datenschutz zu gewährleisten und das Vertrauen der Bürger in den öffentlichen Dienst zu stärken.
Bei Ausschreibungen und Auftragsvergaben wird oft ein Nachweis über die Einhaltung von Datenschutzstandards gefordert, um für den Auftrag in Frage zu kommen.Unternehmen sind verpflichtet, ihre Mitarbeiter in Bezug auf Datenschutz zu schulen, um sicherzustellen, dass sie ihre Arbeit datenschutzkonform ausführen und so Verstöße und Abmahnungen vermieden werden.
Durch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten können Sie gewährleisten, dass Ihr Unternehmen bezüglich sämtlicher Datenschutzmaßnahmen umfassend beraten ist, ohne dass Sie sich selbst darum kümmern müssen. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Datenschutzprobleme zu lösen und die Sicherheit Ihrer Kunden zu gewährleisten.
Mit unserer Datenschutz-rund-um-sorglos-Lösung haben Sie immer einen Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Datenschutz an der Hand und können sich somit auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren, ohne sich Gedanken um Datenschutzprobleme machen zu müssen.
Unsere Datenschutzbeauftragten haben jahrelange Erfahrung und sind unter anderem DEKRA-zertifizierte Fachkräfte für Datenschutz oder auf Wunsch auch spezialisierte Rechtsanwälte. Dies hat zur Folge, dass die Arbeit zur Wahrung des Datenschutzes in Ihrem Betrieb schneller umgesetzt werden kann und Ihr betrieblicher Ablauf weniger gestört wird.
Ein interner Datenschutzbeauftragter muss nicht nur umfassend geschult und qualifiziert werden, sondern genießt auch in der Folge einen besonderen Kündigungsschutz. Bei uns haben Sie hingegen einen kündbaren Dienstleistungsvertrag, so dass die Kosten des Datenschutzbeauftragten kalkulierbar und transparent sind, da auch Urlaub und Krankheit durch einen Vertreter aufgefangen werden.
Durch die Beauftragung eines externen Datenschutzbeauftragten können Sie und Ihre Mitarbeiter sich auf die Kernaufgaben Ihres Unternehmens konzentrieren. Sie müssen keine umfassenden Schulungen besuchen oder Qualifikationen erreichen. Ausserdem ist keine Urlaubs- oder Krankheitsvertretung notwenig. So sparen Sie wertvolle Arbeitszeit und Personalkosten in Ihrem Unternehmen.
Unsere Datenschutzbeauftragten unterstützen Sie bei der Erstellung von Datenschutzkonzepten und -richtlinien, um Ihre Datenverarbeitung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen zu gestalten und somit das Vertrauen Ihrer Kunden zu stärken.
Durch die Zusammenarbeit mit einem externen Datenschutzbeauftragten können Sie das Risiko von Interessenskonflikten vermeiden, da dieser unabhängig und neutral agiert.
Unsere Datenschutzbeauftragten stellen sicher, dass Ihr Unternehmen immer auf dem neuesten Stand der Datenschutzbestimmungen ist und somit nicht Gefahr läuft, gegen geltendes Recht zu verstoßen. So minimieren Sie das Risiko von Datenschutzverletzungen und damit verbundenen Bußgeldern und Schadenersatzforderungen.
Wir haben uns auf die Umsetzung, Realisierung und Sicherstellung der neuen DSGVO-Regeln spezialisiert. Wir bieten Ihrem Unternehmen eine rechtssichere Beratung, detaillierte Analysen aller datenschutzbetroffenen Geschäftsabläufe, Inhouse-Schulungen und die Beratung zu identifizierten Schwachstellen. Unsere DEKRA-zertifizierten Fachkräfte für Datenschutz übernehmen die Verantwortung als externer Datenschutzbeauftragter.
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