Leistungen

Datenschutz ohne
Kopfzerbrechen

Bestellung externer Datenschutzbeauftragter

Datenschutz ist eine ernstzunehmende Angelegenheit – sowohl unternehmensintern als auch gegenüber Ihren Geschäftspartnern, Kunden und Dritten.

Unternehmen ab 20 Mitarbeitenden, die sich ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigen, sind verpflichtet einen qualifizierten Datenschutzbeauftragten zu bestimmen. Darüber hinaus müssen S auch schon bei weniger Mitarbeitenden einen Datenschutzbeauftragten benennen, wenn Sie personenbezogene Daten geschäftsmäßig verarbeiten. Problem: bestimmen Sie einen Mitarbeitenden als Datenschutzbeauftragten, so muss dieser zunächst ausgebildet und entsprechend qualifiziert werden. Des Weiteren muss er für seine Tätigkeit als Datenschutzbeauftragter genügend Zeit eingeräumt bekommen und im Unternehmen könnte es zu Loyalitätsproblemen kommen. Insgesamt ist dieses Prozedere teuer und kostet unternehmerische Ressourcen. Achtung: der als Datenschutzbeauftragter ernannte Mitarbeiter genießt zudem einen besonderen Kündigungsschutz und wird daher nicht umsonst „letzter hinter dem Geschäftsführer“ genannt. Es ist also ratsam, einen externen Datenschutzbeauftragten zu beauftragen.

Wir bestellen uns für Ihr Unternehmen gegenüber der zuständigen Aufsichtsbehörde formell zum externen Datenschutzbeauftragten, unterrichten Sie pauschal über Ihre allgemeinen Pflichten den Datenschutz betreffend und stehen Ihnen als Ansprechpartner in allen datenschutzrechtlichen Angelegenheiten zur Seite.*

*Rechtsdienstleistungen im Zusammenhang mit der Bestellung zum Datenschutzbeauftragten werden ausschließlich als Nebenleistung im Sinne des § 5 RDG erbracht. Pauschale gilt nicht für beratende Leistungen.

Webseiten-Check

Für fast jedes Unternehmen ist eine eigene Webseite praktisch existentiell. Das Betreiben einer Webseite birgt jedoch eine Vielzahl an Herausforderungen für Unternehmer oder Selbständige. Die Daten eines jeden Besuchers müssen nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen erhoben und geschützt werden. Datenschutzerklärung, Cookies, Plugins, Google Analytics, Tracking, SSL-Verschlüsselung oder Kontaktformulare sind nur einige der Stichworte, die beachtet werden müssen.

Der Webseitencheck von e-DATENSCHUTZ findet und identifiziert sicher alle Datenschutzrisiken auf Ihrer Webseite. Wir helfen Ihnen dabei, Ihren Webauftritt datenschutzkonform zu gestalten.

Wir werten mit Ihnen die datenschutzrechtliche Prüfung Ihrer Webseite aus und beraten Sie zu eventuellen weiteren erforderlichen Maßnahmen – einfach, dokumentiert, verständlich, leicht umsetzbar!

Datenschutzerklärung auf der Webseite

Die Datenschutzerklärung ist ebenso wie das Impressum elementarer Bestandteil einer jeden Webseite. Sobald ein Webseitenbetreiber Daten seiner Besucher erhebt – und das geschieht bereits in dem Moment, in dem ein User Ihre Webseite nur aufruft-, ist er gesetzlich dazu verpflichtet, eine Datenschutzerklärung auf seiner Webseite zur Verfügung zu stellen. Damit diese Datenschutzerklärung rechtssicher ist und sämtlichen Datenschutzvorschriften entspricht, braucht es die professionelle Unterstützung von e-Datenschutz: wir erstellen für Sie eine datenschutzkonforme Datenschutzerklärung – ganz nach Ihren Bedürfnissen.

Mit einer fehlerhaften oder gänzlich fehlenden Datenschutzerklärung riskieren Sie eine Abmahnung oder anderweitige Rechtsstreitigkeiten, die schnell hohe Kosten und Bußgelder verursachen können. Vermeiden Sie diese unnötigen Kosten und kontaktieren Sie e-Datenschutz noch heute, um Ihre Datenschutzerklärung zu überprüfen, zu überarbeiten oder neu verfassen zu lassen.

Individuelle Beratung

Wir von e-DATENSCHUTZ stehen Ihnen für die individuelle Beratung Ihres Unternehmens und Ihrer Unternehmensführung jederzeit zur Verfügung. Verpflichtung Ihrer Mitarbeiter auf den Datenschutz, Datenschutzfolgeabschätzungen, Auftragsverarbeitungsverträge, Dokumentation technischer und organisatorischer Maßnahmen (TOMs) etc. – Ihre Pflichten als Verantwortlicher sind vielfältig und das Risiko von Fehlern und daraus folgenden Bußgeldern und Schadensersatzansprüchen ist groß. Sprechen Sie uns an! Wir erstellen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot! Kontaktieren Sie noch heute unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten bzw. Rechtsanwälte.

Datenschutz Schulungen

Um sich gegen Datenschutzverstöße zu sichern und gegenüber der Aufsichtsbehörde einen Nachweis zu dem datenschutzkonformen Umgang mit erhobenen Daten führen zu können, ist eine Mitarbeiterschulung praktisch unumgänglich! Kein Unternehmen gleicht dem anderen. Jedes einzelne Unternehmen, unabhängig von Mitarbeiterzahl oder Umsatzhöhe, hat eigene Abläufe, Zielsetzungen, Herausforderungen – und seinen eigenen Bedarf an Schulungen und Trainings. Unsere DSGVO-Schulungen und Seminare werden explizit auf Ihr Unternehmen abgestimmt. Unser Angebot umfasst darüber hinaus verschiedene Arten von Schulungen und Seminaren, persönliche Coaching und speziell auf Ihre Anforderungen abgestimmte Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort.

Wir stellen durch Online-Schulungen oder Inhouse-Schulungen sowie individuelle Seminare sicher, dass Ihre Mitarbeitenden auf die Einhaltung des Datenschutzes sensibilisiert werden und dass die datenschutzrechtlichen Bestimmungen in Ihrem Unternehmen von allen verstanden und umgesetzt werden können.

Speziell für Gemeinden, Kommunen und Städte

Die Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen gilt nicht nur für Unternehmen. Auch Städte und Gemeinden sind betroffen. Gerade kleinere Gemeinden und Kommunen haben oft nicht die Möglichkeit und die Kapazitäten, eigene Datenschutzexperten zu beschäftigen. Denken Sie auch hier wieder an den besonderen Kündigungsschutz sowie etwaiger Interessenkollisionen. Unsere zertifizierten Datenschutzbeauftragten von e-Datenschutz beraten Sie auch bezüglich sämtlicher Anforderungen und Regelungen für Städte und Gemeinden.

Wir beraten, coachen und betreuen kommunale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie kommunale Betriebe und sorgen dafür, dass in Ihrer Kommune keine Defizite, Mängel oder Lücken in der datenschutzrechtlichen Umsetzung zu finden sind.

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